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Rauchmelder retten leben

Durch den Einsatz von privaten Rauchwarnmeldern sind Menschen in ihren Wohnräumen besser vor tödlichem Brandrauch geschützt. Eine aktuelle Auswertung der Feuerwehr Göppingen zur Auslösung von Rauchwarnmeldern führte nun zu neuen Erkenntnissen bei einem besorgniserregenden Einsatzphänomen.

Bei einem Brand entsteht immer gefährlicher Rauch, der sich lautlos und noch vor dem Feuer in der Wohnung ausbreitet. Er enthält giftiges Kohlenmonoxid, das zu Bewusstlosigkeit und  innerhalb kürzester Zeit zum Tod führen kann. Besonders nachts, wenn alle schlafen, besteht die größte Gefahr. Ein Rauchwarnmelder warnt hier rechtzeitig.

Kommandant Karlheinz Widmeyer: „Wenn jahrzehntelang in Gebäuden kein Brand ausbrach heißt das nicht, dass keine Brandentstehungsgefahr besteht, sondern lediglich, dass sich kein Brandgeschehen in der Vergangenheit ereignete. Private Rauchwarnmelder sorgen immer für zusätzliche Sicherheit und sollten allein schon aus diesem Grund vorhanden sein.“

Die fünf größten Irrtümer im Zusammenhang mit Rauchmeldern sind:

1. Wenn es brennt, bleibt genug Zeit.
» Bei einem Brand bleiben höchstens 120 Sekunden zur Flucht!

2. Ein Rauchwarnmelder im Flur reicht.
» Rauchwarnmelder gehören mindestens in alle Flure, Schlaf- und Kinderzimmer!

3. Die Rauchwarnmelderpflicht gilt nur für Vermieter, nicht für Eigentümer im selbstgenutzten Wohnraum.
» Die Pflicht gilt für alle Eigentümer!

4. Man bemerkt den Brand rechtzeitig.
» Nachts schläft auch der Geruchssinn, man wird bei einem Brand nicht wach!

5. Qualität von Rauchwarnmeldern erkennt man allein am CE-Zeichen.
» Gute Rauchmelder tragen zusätzlich das Qualitätszeichen „Q“!

Verhalten und Einsatzauswertung

Generell gilt bei einem ausgelösten privaten Rauchwarnmelder: Lieber einmal zu viel die Notrufnummer 112, als im entscheidenden Brandfall nicht anrufen, dem aufmerksamen Nachbarn wird der Einsatz auf keinen Fall in Rechnung gestellt.

Im Zeitraum von Januar 2019 bis September 2020 kam es im Stadtgebiet zu insgesamt 774 Einsätzen der Feuerwehr Göppingen. 46 Brandeinsätze sind dabei auf die Auslösung eines Rauchwarnmelders in Wohnräumen zurückzuführen. Die Hälfte dieser Einsätze stellte sich vor Ort als sogenannte „Echtalarme“ heraus, die ein Eingreifen der Feuerwehr notwendig machten.

Kommandant Karlheinz Widmeyer:Bei wiederum 50 Prozent der Echtalarme durch Rauchwarnmelder treffen wir vor Ort keine Bewohner und angebranntes Essen an. Dieses Phänomen ist in dieser quantitativen Ausprägung in den letzten Jahren in Göppingen so noch nicht aufgetreten und besorgt mich wegen der hohen Brandentstehungs- und Ausbreitungsgefahr.“ Die Auswertung zeigt ebenfalls, dass die andere Hälfte der privaten Heimrauchmeldereinsätze sogenannte „Fehlalarme“ waren. In Göppingen liegt die Fehlalarmquote auf vergleichbarem Niveau mit anderen Städten. Zurückzuführen sind diese Fehlalarme auf unterschiedlichste Gründe, die sich nicht immer verifizieren lassen.

Die derzeitigen Rauchwarnmelder für den häuslichen Bedarf funktionieren nach dem Prinzip der Lichtstreuung: Im Inneren der Geräte befindet sich eine Messkammer, in der regelmäßig eine Lichtquelle eingeschaltet wird. Sobald Rauch eindringt, werden die Lichtstrahlen gestreut und auf eine Fotolinse gelenkt. Dann reagiert der Melder und löst das Warnsignal aus. Diese Funktionsweise ist jedoch sehr fehleranfällig – auch Wasserdampf, der nach dem Duschen durch die geöffnete Badezimmertür in die Wohnung dringt, kann auf diese Weise den Alarm auslösen, genau wie Zigarettenrauch oder angebranntes Essen.

Die Vorschriften zur Rauchmelder-Wartung sind in der DIN 14676 geregelt. Die Prüfung und Pflege der Rauchmelder soll regelmäßig, gemäß Herstellerangaben erfolgen, mindestens jedoch alle zwölf Monate (plus/minus drei Monate). Wichtig hierbei ist die schriftliche Dokumentation mit Datum der Prüfung und was darüber hinaus gemacht wurde (beispielsweise abgestaubt, Batterie gewechselt …). Der Vermieter einer Wohnung gibt die Bedienungsanleitung an die Mieterin/den Mieter weiter, sofern diese/r für die Wartung zuständig ist oder gegebenenfalls an den
beauftragten Dienstleister. Baden-Württemberg verankerte in der Landesbauordnung zum 10. Juli 2013 die Rauchwarnmelderpflicht für Neu- und Umbauten. Für Bestandsbauten galt erst eine Übergangsfrist, die zum 31. Dezember 2014 endete.

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